Wir veranstalten im Rahmen der Fortbildung für
unsere Mitglieder Lehrgänge im sachgemäßen praktischen Umgang mit
Faustfeuerwaffen. Erlangung des Befähigungsnachweises gemäß § 5 - zweite
Waffengesetz-Durchführungsverordnung. Diesbezügliche Bescheinigungen werden
nach erfolgreichem Lehrgangsbesuch ausgestellt.